Nach jahrelangem Hin- und Her haben EU-Rat und -Parlament die Datenschutzgrundverordnung durchgewunken. Ab 2018 soll diese für einen einheitlichen europäischen Datenschutz sorgen. Unternehmen müssen sich schon jetzt darauf einstellen, sonst drohen hohe Bußgelder. Für Kinder und Familienmarketing ist sie deshalb relavant, weil eine Altersbeschränkung eingeführt wurde. Kinder und Jugendliche sollen besser geschützt werden.
Altersbeschränkung
EU-Mitgliedsstaaten dürfen jeweils selbst bestimmen ab welchem Alter Soziale Netzwerke genutzt werden dürfen. Die EU sieht im Allgemeinen 16 Jahre vor, aber dies kann von nationalen Bestimmungen überschrieben werden. Das bestimmte Mindestalter darf allerdings nicht unter 13 Jahren liegen. Die Altersfrage war heftig umstritten. Viele Kinder haben Profile bei den Onlinediensten auch schon vor dem Mindestalter von 13 Jahren, das für die Anbieter nach US-Vorschriften gilt. Kritiker warnten, dass Kindern und Jugendlichen eine legale Nutzung der Plattformen erschwert würde, wenn bis zum Alter von 16 Jahren die Zustimmung der Eltern erforderlich wäre.
Wie umsetzbar der Vorschlag der EU-Kommission zur Altersbeschränkung ist, wird sich also erst zeigen. Für Kinder unter 13 in sozialen Netzwerken zu werben, halte ich für höchst bedenklich und rate generell ab. Was wirklich helfen würde ist, wenn man ab dem Kindergartenalter gefahrenfreie Internetnutzung schult.